Prof. Gabriele Gillessen-Kaesbach künftige Präsidentin der Universität zu Lübeck

28. September 2017

Foto: Prof. Dr. Gabriele Gillessen-Kaesbach, Prof. Dr. Hendrik Lehnert (Foto: René Kube)
Foto: Prof. Dr. Gabriele Gillessen-Kaesbach, Prof. Dr. Hendrik Lehnert (Foto: René Kube)

 

Die Präsidentin der Universität führt entsprechend dem schleswig-holsteinischen Hochschulgesetz den Vorsitz im Präsidium, das die Hochschule leitet, und verfügt über die Richtlinienkompetenz. Sie übt das Amt hauptberuflich aus. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Prof. Gillessen-Kaesbach wird die erste Präsidentin der Universität zu Lübeck.

Neben der Präsidentin besteht das Präsidium der Universität aus drei Vizepräsidenten (Prof. Dr. Enno Hartmann, Prof. Dr. Detlef Zillikens, Prof. Dr. Stefan Fischer) und dem Kanzler (die Stelle ist zurzeit stellvertretend besetzt). Die Präsidentin vertritt die Hochschule gerichtlich und außergerichtlich. Sie ist zuständig für die laufenden Geschäfte der Hochschule, die Wahrung der Ordnung innerhalb der Hochschule und die Ausübung des Hausrechts.

Prof. Dr. Dr. h.c. Hendrik Lehnert, der seit 2014 Präsident der Universität ist, gibt das Amt zugunsten des Aufbaus des neuen Instituts für Gehirn und Hormone (Endocrine Brain Institute) an der Universität, das in die Leibniz-Gemeinschaft überführt werden soll, voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2018 ab (s. Pressemitteilung der Universität zu Lübeck vom 21. Februar 2017, „Neues Institut für Gehirn und Hormone in Vorbereitung“).

 

(Quelle: Universität zu Lübeck)